Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle außerhalb der regulären Sprechzeiten ist für folgende Zeiten eingerichtet:

Montag
18:00 - 07:00
Dienstag
18:00 - 07:00
Mittwoch
13:00 - 07:00
Donnerstag
18:00 - 07:00
Freitag
13:00 - 07:00
Samstag/Sonntag/Feiertag
07:00 - 07:00

Täglich gewährleistet jeweils eine Augenarztpraxis in der Region fast unentgeltlich den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie erreichen diesen Bereitschaftsdienst über die

Bundesweite Rufnummer des Bereitschaftsdienstes: Telefon 116 117


Die Regeln sehen vor, dass jeder, der diesen Bereitschaftsdienst in Anspruch nimmt, eine gültige Versicherungs-Chipkarte vorlegt.
 
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, so sollten Sie Ihre Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung (BG) benennen können, denn für Arbeitsunfälle tragen nicht die Krankenkassen, sondern die Berufsgenossenschaften die Kosten der Behandlung. Auch in diesem Falle werden Ihre Stammdaten aus der Krankenversicherungs-Chipkarte eingelesen.